Privatärztliche Tätigkeit und Kosten
Ich möchte mir Zeit für Sie nehmen und Sie unabhängig nach bestem Wissen und Gewissen behandeln. Deshalb führe ich eine Privatpraxis. Die Behandlung wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet.
Beihilfe, Privatkassen oder Zusatzversicherungen übernehmen in der Regel die meisten Leistungen. Erkundigen Sie sich am besten im Vorfeld bei Ihrer Kasse. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sind Sie gesetzlich versichert und kommen als Selbstzahler in meine Behandlung, so informiere ich Sie gern unverbindlich über die zu erwartenden Kosten.
Absage eines Termins: Können Sie einmal einen Termin aus zwingenden Gründen nicht wahrnehmen können, so bitte ich Sie, diesen möglichst frühzeitig aber mindestens mehr als 1 Arbeitstag (Arbeitstage: Montag bis Freitag) im Voraus zu verlegen oder abzusagen. Dann entstehen keine Ausfallkosten. So ist z.B. eine aus dringenden Gründen nötige Absage noch am Montag für Mittwoch möglich.